Rechtsprechung
FG Sachsen, 29.01.2015 - 4 K 1292/10 |
Volltextveröffentlichungen (4)
- Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)
Gesonderte Feststellung des vortragsfähigen Gewerbeverlusts unter Berücksichtigung negativer Hinzurechnungen
- rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)
Statthaftigkeit der negativen Hinzurechnung von Verlustanteilen eines stillen Gesellschafters
- datenbank.nwb.de(kostenpflichtig, Leitsatz frei)
Statthaftigkeit der negativen Hinzurechnung von Verlustanteilen eines stillen Gesellschafters
- juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
Kurzfassungen/Presse
- pwc.de (Kurzinformation)
Verlustanteil des stillen Gesellschafters beim Gewerbeertrag mindernd zu berücksichtigen
Verfahrensgang
- FG Sachsen, 29.01.2015 - 4 K 1292/10
- BFH, 28.01.2016 - I R 15/15
Wird zitiert von ... Neu Zitiert selbst (7)
- FG Köln, 05.12.2013 - 13 K 2110/11
Negative Hinzurechnung des Verlustanteils des stillen Gesellschafters
Auszug aus FG Sachsen, 29.01.2015 - 4 K 1292/10
Sieht man jedoch im Einklang mit der wohl herrschenden Auffassung in der Literatur (…vgl. insoweit auch Blümich/Hofmeister, GewStG , 123. Lieferung Juni 2014, § 8 Rn. 192 sowie die unten genannten weiteren Autoren) auch die hier gewinnerhöhend berücksichtigten Beträge aus der Verlustübernahme durch die stillen Gesellschafter als "Gewinnanteile des stillen Gesellschafters" (§ 8 Abs. 1 Nr. 1 Buchst. c GewStG ) an, die bei der Ermittlung des Gewinns "abgesetzt" worden sind i.S. von § 8 Abs. 1 GewStG , ist jedoch konsequenterweise ein sich ergebender negativer Saldo der Beträge gemäß § 8 Nr. 1 GewStG zu 25 % gewinnmindernd abzuziehen (ebenso: FG Köln, Urteil vom 05.12.2013 13 K 2110/11, EFG 2014, 468).Es kann deshalb dahinstehen, ob R 8.1 Abs. 3 Satz 3 GewStR 2009 bereits für den Erhebungszeitraum 2008 heranzuziehen ist, wie der Beklagte unter Hinweis auf die gesetzliche Neuregelung von § 8 Nr. 1 GewStG ab 2008 meint oder ob das Finanzamt im Streitjahr 2008 noch an die GewStR 1998 gebunden war - grundsätzlich waren die GewStR 1998 im Streitzeitraum 2008 noch anwendbar, wogegen die nachfolgende Richtlinienbestimmung (R 8.1 Abs. 3 Satz 3 GewStR 2009 ) erst ab dem Erhebungszeitraum 2009 gilt (vgl. Abs. 2 der Einführung zu den GewStR 2009 , vgl. auch FG Köln, Urteil vom 05.12.2013 13 K 2110/11, EFG 2014, 468).
b) Der Vornahme negativer Hinzurechnungen steht die mit Wirkung zum Erhebungszeitraum 2008 erfolgte Umgestaltung von § 8 Nr. 1 GewStG durch das Unternehmenssteuerreformgesetz 2008 nicht entgegen, wonach eine Hinzurechnung stattfindet, "soweit die Summe den Betrag von 100.000 EUR übersteigt" (ebenso FG Köln, Urteil vom 05.12.2013 13 K 2110/11).
- BFH, 29.01.1997 - XI R 23/96
Für Betriebsaufspaltung notwendige personelle Verflechtung bei Beteiligung des …
Auszug aus FG Sachsen, 29.01.2015 - 4 K 1292/10
Ein in der Rechtsprechung anerkannter Ausnahmefall, in denen der Kläger die ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Bescheids erstrebt, da er seine Gewerbesteuerpflicht schlechthin bestreitet (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 18.01.1984 I R 138/79, BStBl II 1984, 451 ; vom 29.01.1997 XI R 23/96, BStBl II 1997, 437 ; FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 01.06.1999 2 K 439/97 EFG 1999, 827 ), liegt nicht vor. - BFH, 18.01.1984 - I R 138/79
Wirtschaftlicher Verein mit Laborleistungen an seine Mitglieder (Ärzte) …
Auszug aus FG Sachsen, 29.01.2015 - 4 K 1292/10
Ein in der Rechtsprechung anerkannter Ausnahmefall, in denen der Kläger die ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Bescheids erstrebt, da er seine Gewerbesteuerpflicht schlechthin bestreitet (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 18.01.1984 I R 138/79, BStBl II 1984, 451 ; vom 29.01.1997 XI R 23/96, BStBl II 1997, 437 ; FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 01.06.1999 2 K 439/97 EFG 1999, 827 ), liegt nicht vor.
- BFH, 24.04.2008 - IV R 31/06
Negative Kürzungen nach § 9 Nr. 3 GewStG auch bei Anwendung von § 32c Abs. 2 Satz …
Auszug aus FG Sachsen, 29.01.2015 - 4 K 1292/10
Das gefundene Ergebnis beruht auf einer folgerichtigen Übertragung der vom BFH entwickelten Rechtsprechungsgrundsätze zu dem in § 9 GewStG verwendeten Begriff der "Kürzung": Nach ständiger BFH-Rechtsprechung muss die der "Kürzung" zugrunde liegende Rechnungsgröße nicht zwingend ein positives Vorzeichen haben; vielmehr kann auch ein negativer Betrag abgezogen werden, was sich im Ergebnis als Addition auswirkt (vgl. BFH-Urteil vom 21.04.1971 I R 200/67, BStBl II 1971, 743 ; vom 10.07.1974 I R 248/71, BStBl II 1974, 752 ; vgl. auch BFH-Urteil vom 24.04.2008 IV R 31/06, BStBl II 2009, 142 ). - BFH, 21.04.1971 - I R 200/67
Fristloser Antrag - Gewerbeertragsbegriff - Betriebstätte im Inland - …
Auszug aus FG Sachsen, 29.01.2015 - 4 K 1292/10
Das gefundene Ergebnis beruht auf einer folgerichtigen Übertragung der vom BFH entwickelten Rechtsprechungsgrundsätze zu dem in § 9 GewStG verwendeten Begriff der "Kürzung": Nach ständiger BFH-Rechtsprechung muss die der "Kürzung" zugrunde liegende Rechnungsgröße nicht zwingend ein positives Vorzeichen haben; vielmehr kann auch ein negativer Betrag abgezogen werden, was sich im Ergebnis als Addition auswirkt (vgl. BFH-Urteil vom 21.04.1971 I R 200/67, BStBl II 1971, 743 ; vom 10.07.1974 I R 248/71, BStBl II 1974, 752 ; vgl. auch BFH-Urteil vom 24.04.2008 IV R 31/06, BStBl II 2009, 142 ). - BFH, 10.07.1974 - I R 248/71
Kürzungsvorschrift des § 9 Ziff. 3 GewStG betrifft auch auf ausländische …
Auszug aus FG Sachsen, 29.01.2015 - 4 K 1292/10
Das gefundene Ergebnis beruht auf einer folgerichtigen Übertragung der vom BFH entwickelten Rechtsprechungsgrundsätze zu dem in § 9 GewStG verwendeten Begriff der "Kürzung": Nach ständiger BFH-Rechtsprechung muss die der "Kürzung" zugrunde liegende Rechnungsgröße nicht zwingend ein positives Vorzeichen haben; vielmehr kann auch ein negativer Betrag abgezogen werden, was sich im Ergebnis als Addition auswirkt (vgl. BFH-Urteil vom 21.04.1971 I R 200/67, BStBl II 1971, 743 ; vom 10.07.1974 I R 248/71, BStBl II 1974, 752 ; vgl. auch BFH-Urteil vom 24.04.2008 IV R 31/06, BStBl II 2009, 142 ). - FG Mecklenburg-Vorpommern, 01.06.1999 - 2 K 439/97
Betriebsaufspaltung bei Familiengesellschaften
Auszug aus FG Sachsen, 29.01.2015 - 4 K 1292/10
Ein in der Rechtsprechung anerkannter Ausnahmefall, in denen der Kläger die ersatzlose Aufhebung des angefochtenen Bescheids erstrebt, da er seine Gewerbesteuerpflicht schlechthin bestreitet (vgl. z.B. BFH-Urteil vom 18.01.1984 I R 138/79, BStBl II 1984, 451 ; vom 29.01.1997 XI R 23/96, BStBl II 1997, 437 ; FG Mecklenburg-Vorpommern, Urteil vom 01.06.1999 2 K 439/97 EFG 1999, 827 ), liegt nicht vor.
- BFH, 28.01.2016 - I R 15/15
Negative Hinzurechnung der Verlustübernahme eines stillen Gesellschafters
Die Revision des Beklagten gegen das Urteil des Sächsischen Finanzgerichts vom 29. Januar 2015 4 K 1292/10 wird als unbegründet zurückgewiesen.Das nach erfolglos durchgeführtem Einspruchsverfahren angerufene Sächsische Finanzgericht (FG) war demgegenüber der Auffassung, dass in Höhe von ./. 804 EUR Hinzurechnungen, also negative Hinzurechnungen, gewerbesteuerrechtlich anzusetzen sind (Urteil vom 29. Januar 2015 4 K 1292/10, nicht veröffentlicht).